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Channel: Urheberrecht und Datenschutz im Bereich E-Learning | Scoop.it
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Urheberrechtstag - Institut für Rechtsinformatik - Urheberrechtsfragen der Onlinelehre

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Ulrike Grabe's insight:
Videoaufzeichnungen der Keynotes und Grußworte
Gemeinsame Tagung der Technischen Informationsbibliothek (TIB) und der Leibniz Universität Hannover zur Novellierung des UrhG, insb. § 52a UrhG am 28. Januar 2016, 08:30 bis 18:00 Uhr, in Hannover
Es ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke für Zwecke der Hochschullehre im Internet zustimmungsfrei hochzuladen und zu verwenden. Vieles jenseits dieses Grundsatzes ist sehr umstritten und sehr auslegungsbedürftig. Eine sachgerechte Anwendung der Regeln hat erhebliche Auswirkungen auf die zeitgemäße Gestaltung der Lehre an Hochschulen, aber auch für die Interessen der Urheber und Verlage, die für die Nutzung ein Entgelt zu bekommen haben.

Zu interpretieren ist insbesondere § 52a Urheberechtsgesetz (UrhG). Die Tagung stellt deswegen § 52a UrhG in einen allgemeinen Kontext. Dabei ist insbesondere von Interesse, ob die Vergütung zugunsten der Rechteinhaber pauschaliert oder einzelfallbezogen berechnet werden muss. Pauschalierung ist administrativ einfach aber möglicherweise ungenau und/oder ungerecht. Einzelfallerfassung erzeugt erhebliche Bürokratiekosten und ist auch datenschutzrechtlich herausfordernd...


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