Bekanntermaßen dürfen Werke anderer Urheber für eigene Zwecke nur verwendet werden, wenn dafür eine Erlaubnis seitens des Urhebers vorliegt oder eine Ausnahmeregelung des Urhebergesetzes greift. Die Erlaubnis (auch Lizenz genannt) kann in einem individuellen Vertrag erteilt werden. In Betracht aber kommt auch die Verwendung vorformulierter Lizenzen, wie sie zum Beispiel von der Creative Common ...
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Streitfall „Nicht Kommerziell“ bei Creative Commons Lizenzen
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